Pächter haften für ihre Gärten eigenverantwortlich!

Jeder Pächter haftet für seinen Garten eigenverantwortlich.

Wer seinen Kleingarten für Festivitäten aller Art „untervermietet“ und die Besucher hier gegen die Garten- und Lärmschutzverordnung verstoßen, riskiert eine Abmahnung und der Kleingarten kann je nach Verstoß auch gekündigt werden. Wir bitten darum, aufeinander Rücksicht zu nehmen und auch daran zu denken, dass es Anwohner und Nachbarn gibt, die sich von lautstarken „Gartenparties“ möglicherweise gestört fühlen.