DER PRIVATE ANBAU VON CANNABIS IM BEREICH VON KLEINGARTENANLAGEN IST AUCH NACH INKRAFTTRETEN DES CANNABISGESETZ (CANG) GRUNDSÄTZLICH NICHT ERLAUBT!
Stadtverband Augsburg der Kleingärtner e. V.
DER PRIVATE ANBAU VON CANNABIS IM BEREICH VON KLEINGARTENANLAGEN IST AUCH NACH INKRAFTTRETEN DES CANNABISGESETZ (CANG) GRUNDSÄTZLICH NICHT ERLAUBT!