Kleingartenordnung

Die Satzung, die Geschäftsordnung und die Gartenordnung, wird jedem Pächter beim Abschluss des Pachtvertrages im Stadtverband Augsburg e. V. ausgehändigt. In Kürze werden wir hier auch Auszüge veröffentlichen.

Wir weisen auch darauf hin, dass die Müllentsorgung in der Kleingartenanlage und auch auf angrenzenden Flächen zu einer Abmahnung führt. Bitte entsorgen Sie ihren Gartenmüll bei dafür vorgesehenen Stellen wie z. B. am Wertstoffhof in der Johannes-Haag-Str. 29 in Augsburg. Bitte achten Sie auch darauf, dass ihr Besuch keinen Müll in der Gartenanlage entsorgt. Die Müllentsorgung kostet die Kleingartenanlage Herrenbach jedes Jahr hunderte Euro. Dieses Geld könnte die Anlage natürlich in wichtigere Sachen investieren, wenn sich jeder an die Regeln hält. Die Papierkörbe innerhalb der Anlage, sind auch nicht für Gartenmüll vorgesehen.

Befahren der Kleingartenanlage mit Kfz

Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmal darüber informieren, dass das Befahren von Kfz der Kleingartenanlage Herrenbach nur Berechtigten gestattet ist. Berechtigt ist, wer Sich über das Gerätehaus einen Zufahrtschlüssel ausleiht und diesen auch innerhalb 7 Werktagen wieder abgibt. Das Befahren der Anlage ist auch mit Motorrädern, Motorrollern oder ähnlichem nicht gestattet. Für Seniorenmobile gilt auch eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h.

In der Kleingartenanlage Herrenbach gelten klare Zufahrtsregeln, die dazu beitragen, einen geordneten und sicheren Verkehrsfluss innerhalb des Geländes zu gewährleisten.

1. Geschwindigkeitsbegrenzung: Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge aller Art innerhalb der Anlage ist auf 5 km/h begrenzt, um mögliche Gefahren und Staubentwicklung zu minimieren. (Das gilt auch für E-Roller, die nicht in der Anlage abgestellt werden dürfen)

2. Zufahrtszeiten: Die Zufahrt zur Kleingartenanlage ist in der Regel tagsüber erlaubt, aber es können Zeiten festgelegt sein, in denen die Zufahrt eingeschränkt ist, um die Ruhe und Privatsphäre der Gartenmitglieder zu schützen. (keine Zufahrt zwischen 12:00-14:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen) 

3. Parkregeln: Es gibt spezielle Parkbereiche für Fahrzeuge innerhalb der Kleingartenanlage. Die Fahrzeuge sollten nur in den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden, um die Wege und Grünflächen nicht zu blockieren. 

4. Abstellen von Fahrzeugen: Fahrzeuge müssen nach dem Be- und Entladevorgang von allen Wegen wieder entfernt werden, damit dem Rettungsdienst und der Feuerwehr jederzeit die Zufahrt möglich ist. 

5. Langsam fahren und Rücksichtnahme: Fahrer sollten besonders aufmerksam und vorsichtig fahren, da sich auf dem Gelände oft Fußgänger, insbesondere Kinder und ältere Menschen aufhalten. Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis sind wichtig, um ein angenehmes Miteinander zu gewährleisten.

6. Durchfahrtsbeschränkungen: Es könnten zweitweise (z. B. während Veranstaltungen) bestimmte Bereiche in der Kleingartenanlage festgelegt werden, die für den Fahrzeugverkehr gesperrt sind, um die Sicherheit der Veranstaltung und ihrer Besucher zu gewährleisten.

Die Einhaltung dieser Zufahrtsregeln ist entscheidend, um das Zusammenleben in der Kleingartenanlage Herrenbach harmonisch zu gestalten und die Sicherheit aller Pächter und Besucher zu gewährleisten. Durch das respektvolle Miteinander wird eine angenehme Umgebung geschaffen, in der jeder die Natur genießen und seine Gartenzeit unbeschwert verbringen kann.