Geschwindigkeit von Fahrzeugen auf Haupt- und Nebenwegen

Liebe Kleingärtner und Besucher, leider beobachten wir aktuell vermehrt, wie Personen mit Fahrzeugen aller Art durch unsere Kleingartenanlage „heizen“. In der Vergangenheit, gab es bereits an Kreuzungen am Hauptweg zahlreiche Unfälle, weil Radfahrer zusammengeprallt sind. Besonders auffällig ist auch aktuell, das Personen mit sogenannten „Seniorenmobilen“ denken, für sie gilt auf unseren Wegen keine Geschwindkeitsbegrenzung!! Diese Fahrzeuge fallen ab 6km/h in die Kategorie der Fahrzeuge, die ein Kennzeichen und eine Heckmarkierungstafel benötigen. Sollten diese Fahrzeug, mit ausschließlich automatischem Antrieb, schneller als 15 km/h fahren, so sprechen sie bitte mit dem Vorstand der Kleingartenanlage, ob dieses Fahrzeug hier wie ein Kfz zu behandeln ist, was bedeutet, dass Sie die Erlaubnis zum Befahren der Gehwege innerhalb der Kleingartenanlage benötigen. In jedem Fall gilt „Schritttempo“! Wir wollen für Sicherheit sorgen und besonders an unübersichtlichen Stellen zur Vorsicht aufrufen!!

Bitte halten sie sich an unsere Zufahrtsregeln!

Ergänzung: Das Parken vor unserem Zufahrtstor ist strengstens untersagt und auch nicht zu Be- und Entladezwecken erlaubt. Es handelt sich hier um eine Feuerwehrzufahrt!!

Das Parken auf dem Grünstreifen vor der Kleingartenanlage, ist „Parken in einer Grünanlage“ und wird mit einem Bußgeld ab 50€ vom Ordnungsamt der Stadt Augsburg geahndet.