Cannabis im Kleingarten

Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlage ist auch nach Inkrafttreten des Cannabisgesetz grundsätzlich nicht erlaubt. Siehe Mitteilung Landesverband Bayerischer Kleingärtner e. V..

Ehrenamtliche Tätigkeiten

Aus gegebenem Anlass, möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass unser Vorstand ein Ehrenamt ausübt. Alle Vorstandmitglieder üben diese Tätigkeit in ihrer Freizeit aus und opfern auch viel von ihrem Privatleben. Dennoch müssen wir daran erinnern, dass die Privatsphäre der Vorstandmitglieder gewahrt werden muss. Organisatorische Angelegenheiten, das Ausleihen von Zufahrtsschlüsseln und Gerätschaften ist alles während der … Weiterlesen …